In Zusammenarbeit mit der Duisburger Tafel e.V. wurde eine Lösung für die Verwaltung der Bezugsberechtigten für Lebensmittel und deren kontrollierte Ausgabe entwickelt.
Die Anwendung besteht aus zwei Modulen:
Mittlerweile gibt es einige Anpassungen von anderen Tafeln an der Anwendung, da nicht alle Tafeln gerade im Bereich der Produktausgabe gleich arbeiten.
In diesem Modul werden die personenbezogenen Daten der Bezugsberechtigten verwaltet. Hierzu gehören insbesondere der Name, die Adresse, Anzahl der berechtigten Familienmitglieder, der Ausgabeort und -tag für die Lebensmittel und ein Foto vom Berechtigten und eventuell einer weiteren Person. Vom System werden eine Personal-Identifikations-Nummer und ein EAN-Code vergeben.
Jeder Bezugsberechtigte bekommt einen Ausweis, um bei der Produktausgabe schnell die Bezugsberechtigung zu prüfen und so u.a. eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Der Ausweis enthält die wichtigsten Informationen, beispielsweise Name, Vorname, Ausgabeort und Ausgabetag.
Für die einfache, schnelle und sichere Unterstützung bei der Ausgabe wurde die Lösung so konzipiert, dass das Personal an der Produktausgabe keine Eingaben machen muss. Dies ist besonders wichtig, da hier oftmals Ehrenamtler eingesetzt werden, die mit der IT nicht so vertraut sind. Der Ablauf für die Prüfung bei der Produktausgabe ist aus diesem Grund sehr einfach. Der Barcode auf dem Ausweis des Kunden wird per Handscanner eingelesen und die Kundenstammdaten werden auf einem Bildschirm angezeigt. Hierbei werden insbesondere folgende Informationen angezeigt:
Da dem Mitarbeiter auf dem Bildschirm auch die hinterlegten Fotos angezeigt werden, kann er prüfen, ob es sich tatsächlich um den entsprechenden Kunden handelt.
Eine Ampel dient zur Signalisierung, ob der Kunde Waren bekommt oder nicht:
Die vorhandenen Daten können jederzeit ausgewertet werden, z.B. wie verteilen sich die Kunden auf die einzelnen Tage. Aufgrund der Daten können auch automatisch Aktionen ausgelöst werden. Beispielsweise werden die Ausweise von Personen die länger als z.B. 7 Wochen keine Waren mehr abgeholt haben gesperrt und die Kundenstammdaten gelöscht. Möchte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt wieder Produkte abholen, muss er vorher einen neuen Ausweis beantragen.